Master
Über das Online-Bewerbungsportal besteht die Möglichkeit, sich für ein Studium am DFHI zu bewerben. Bewerbungen zum Wintersemester 2024/25 sind ab dem 11.04.2024 möglich. Die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge ist wie folgt:
- 15. Juni Master Management Sciences, Informatik, Elektrotechnik, Maschinenbau (Studienbeginn im Wintersemester in Saarbrücken);
- 15. Januar Master-Studiengang Europäisches Baumanagement (Studienbeginn im Sommersemester in Saarbrücken)
Bewerbungen nach diesem Datum können entgegengenommen und in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze berücksichtigt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Fristgerechte Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal der htw saar
- Upload der erforderlichen Unterlagen wie z.B. Motivationsschreiben (wahlweise auf Deutsch oder Französisch), Lebenslauf, Abiturzeugnis, Sprachzertifikate usw. im Onlineportal
- Bachelor/Licence oder ein anderer berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einer geeigneten Fachrichtung
- Befähigung für einen deutsch-französischen Studiengang hinsichtlich der Sprachkompetenz – gute fachbezogene Französischkenntnisse (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – GER) und gute fachbezogene Englischkenntnisse (Management Sciences Niveau B2, Ingenieurwesen, Informatik Bl GER)*.
Diese Voraussetzungen werden anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch eine deutsch-französische
Zulassungskommission festgestellt. Bei positivem Verlauf des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie Anfang Juli Ihre Zulassung über das Onlineportal.
Hilfreiche Informationen zur Wohnungssuche finden Sie hier.
Weitere Informationen:Finanzielle Förderung
*Wenn die vorhandenen Sprachkenntnisse in Französisch aus den Bewerbungsunterlagen nicht eindeutig hervorgehen und kein externes Zertifikat vorliegt, können die Sprachkenntnisse anhand eines Sprachtests an der htw saar (i. d. R. Mitte Juni) festgestellt werden. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Einladung zum Sprachtest. Ersatzweise können die Französischkenntnisse mit einem DELF- (Diplôme d’Études en Langue Française) bzw. DALF- (diplôme approfondi de langue française) Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Gleiches gilt für die einschlägigen Zertifikate (TOEIC, TOEFL) hinsichtlich der englischen Sprachkompetenz.