Master Rückmeldung
Im Studienverlauf müssen sich alle DFHI-Studierenden unabhängig vom jeweiligen Studienort an der htw saar und der Université dee Lorraine innerhalb der festgelegten Fristen zurückmelden. Die Rückmeldung an der htw saar erfolgt semesterweise, die Rückmeldung an der Université de Lorraine erfolgt jährlich.
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htw saar
Die Rückmeldung für das jeweils kommende Semester kann mit Beginn der Rückmeldephase (Wintersemester Ende Juli bzw. Sommersemester Mitte Februar) online vorgenommen werden.
Nur in den Studiensemestern an der htw saar in Saarbrücken fallen Rückmeldegebühren an.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Beitrag für das Semesterticket wird ganz oder teilweise vom AStA erstattet, wenn die/der Studierende frühzeitig einen Aufenthalt (z. B. ERASMUS-Mobilität, Praktikum) außerhalb des Geltungsbereichs der Öffentlichen Verkehrsmittel im Saarland nachweisen kann. Mehr dazu finden Sie auf der Webseite des AStA .
Bitte beachten Sie:
Die Masterarbeit ist integraler Bestandteil des Studiums und für den Studienabschluss unerlässlich. Studierende, die ihre Masterarbeit nicht bis zum offiziellen Semesterende abgegeben haben (die Korrektur und Benotung der Arbeit können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen) müssen sich für ein weiteres Semester zurückmelden und die Rückmeldegebühr zahlen. Denn nur so kann der Studierendenstatus bis zur offiziellen Exmatrikulation (siehe Antrag auf Exmatrikulation Studierenden-Service) erhalten bleiben und das Abschlusszeugnis ausgehändigt werden.
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Université de Lorraine in Metz
Gemäß der Richtlinien der UL erfolgt die Rückmeldung aufgrund der aktuellen Lage online ab dem 24. August. Das Sekretariat des ISFATES teilt den Studierenden die Modalitäten für die Online-Rückmeldung per Mail mit, Rückmeldefrist ist der 30. September. Die Rückmeldegebühren der UL fallen nur in den Studienphasen in Metz an. Für die Studierenden im 2. Masterjahr betragen sie 243 Euro, hinzu kommt der Beitrag für das Studentenwerk CROUS in Höhe von 92 Euro.
Anmerkung : Anders als an der htw saar ist die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Semesterticket) in den Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühren an der UL nicht enthalten. Die Studierenden können jedoch ermäßigte Tarife für Bus und Bahn (z. B. Angebote der SNCF) in Anspruch nehmen.