MOBILITÄTSBEIHILFE DER DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN HOCHSCHULE
Alle Studiengänge des DFHI sind von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) positiv evaluiert und anerkannt. Damit besteht für die Studierenden die Möglichkeit eine Mobilitätsbeihilfe in den Studienphasen an der ausländischen Partnerhochschule (einschließlich Universität Luxemburg im trinationalen Bachelor-Studiengang Europäisches Baumanagement) zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Praktikumsphase gefördert werden.
Um die Mobilitätsbeihilfe der DFH zu erhalten, müssen sich StudienanfängerInnen bis zum 30. September des Jahres online auf der Website der DFH für das erste Studienjahr einschreiben, im weiteren Studienverlauf müssen sich die Studierenden bis zu diesem Datum für jedes Studienjahr zurückzumelden. Einschreibung un Rückmeldung sind kostenlos.
Für den im Sommersemester beginnenden Master Europäisches Baumanagement ist die Einschreibefrist für StudienanfängerInnen der 31. März des Jahres, Rückmeldefrist ist der 30. September.
Nach den festgelegten Fristen ist keine Einschreibung oder Rückmeldung mehr möglich (Ausschlussfrist), so dass der Anspruch auf die Mobilitätsbeihilfe für das betreffende Studienjahr bzw. Semester verfällt.
Die Mobilitätsbeihilfe von derzeit 350 Euro im Monat wird für die Dauer von 10 Monaten im Jahr bzw. 5 Monaten im Semester gewährt, sie wird auf das BaFög oder andere Förderungen nicht angerechnet, muss aber bei Studienabbruch zurückgezahlt werden.
Sollten Sie sich dazu entscheiden das 5. Semester an einer Hochschule in einem Drittland zu absolvieren, erhalten Sie in dieser Zeit jedoch keine Mobilitätsbeihilfe der DFH. Das gleiche gilt leider auch für ein Praktikum in einem Drittland. Auch hier erhalten Sie keine Mobilitätsbeihilfe.