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Startseite Studierende Finanzielle Förderung ERASMUS+

Erasmus+

Eine Erasmus+ Förderung können DFHI Bachelor- und Masterstudierende während ihres Auslandsstudiums sowie Auslandspraktikums erhalten. Es besteht die Möglichkeit mehrmals innerhalb eines Studienzyklus (Bachelor, Master) gefördert zu werden, sofern die maximalen 12 Monate (für Studien- und Praktikumsförderung) in einem Studienzyklus nicht überschritten werden.

Auslandsstudium
Auslandspraktikum

Der Bereich zur Förderung von Studienaufenthalten im Ausland heißt ERASMUS+ SMS (Student Mobility for Studies).

In den binationalen Bachelor-Studiengängen können Studierende des deutschen Kontingents im 5. Semester in Metz und im trinationalen Bachelor-Studiengang Europäisches Baumanagement im 3. und 4. Semester in Luxemburg gefördert werden. Jedoch darf der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Förderung nicht in Deutschland sein, da es sich bei ERASMUS+ um eine Auslandsförderung handelt. Eine Förderung kann auch in der Auslandsphase innerhalb der Master-Studiengänge erfolgen, sofern die maximale Förderdauer von 12 Monaten nicht bereits im Erststudium komplett in Anspruch genommen wurde. Die Liste der DFHI-Studierenden, die für das jeweilige akademische Jahr validiert sind, erhält das IO vom DFHI im September.

ERASMUS+- Learning Agreement (das Studienprogramm)

Die Studierenden werden Anfang August vom DFHI per E-Mail angeschrieben. Das DFHI erstellt zunächst die Learning Agreements, die von den Studierenden sowie den deutschen und französischen Studienleitungen unterschrieben werden müssen. Das DFHI leitet die Learning Agreements gesammelt an das International Office (IO) weiter. Sobald dem IO alle Learning Agreements vorliegen, sendet das IO alle erforderlichen Informationen per E-Mail an die Studierenden. Folgende Dokumente müssen die DFHI-Studierenden anschließend erhalten, ausfüllen und zu den angegeben Fristen zurücksenden:

Vor der Ausreise

ERASMUS+-Grant Agreement (die Förderzusage/der Vertrag)

Das ERASMUS+-Grant Agreement wird den Studierenden frühestens im September per E-Mail zum Ausfüllen und Zurücksenden vom IO geschickt. Das Grant Agreement muss dem IO im Original unterschrieben vorliegen, bevor die Erasmus+ Förderung angewiesen werden kann.

ERASMUS+-Charta für Studierende

Die ERASMUS+-Charta für Studierende ist als Anhang III im Grant Agreement aufgeführt und wird per E-Mail an die Studierenden versendet.

ERASMUS+- Grant Calculator (die Berechnungsgrundlage für Ihre Fördersumme)

Der ERASMUS+- Grant Calculator wird vom IO individuell erstellt und ebenfalls per E-Mail an die Studierenden versendet.

Vor Ausreise und nach Rückkehr

ERASMUS+ OLS-Online Sprachtest (siehe Artikel 6 im Grant Agreement)

Dieser Erasmus+ Online-Sprachtest wird in der Unterrichtssprache durchgeführt und ist vor Ausreise und nach Rückkehr verpflichtender Bestandteil einer jeden ERASMUS+- Studierendenmobilität. Die Studierenden werden in dem OLS System mit deren E-Mail-Adresse angemeldet, sobald sie dem IO das Original Grant Agreement übermittelt haben. Danach erhalten sie direkt eine E-Mail Aufforderung aus dem System, den Test bis zur angegeben Deadline durchzuführen. WICHTIG: Bitte auch in den SPAM-ORDNER schauen und den Test nach Erhalt der OLS-E-Mail vor Ausreise und nach Rückkehr durchführen! Bitte in diesem System die Ankunfts- und Abreisedaten eintragen, die auch auf dem ERASMUS+ Grant Agreement aufgeführt sind. Weitere Informationen unter: http://erasmusplusols.eu/

Nach Rückkehr

ERASMUS+-Certificate of Attendance (Aufenthaltsbestätigung)

Das ERASMUS+-Certificate of Attendance muss von der Partnerhochschule ausgefüllt spätestens 2 Wochen nach der Rückkehr von dem Studierenden an io@htwsaar.de gesendet werden.

ERASMUS+ Online Survey (siehe Artikel 7 im Grant Agreement)

Alle Studierenden müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase die EU-Survey-Onlineumfrage ausfüllen und übermitteln. Es kann von Studierenden, die die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen und übermitteln, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU verlangt werden. Eine ergänzende EU-Survey-Onlineumfrage kann den Studierenden zugesandt werden, damit eine vollständige Auswertung für Anerkennungsfragen möglich ist.

Die Studierenden erhalten direkt eine Aufforderung aus dem System- aus dem Mobility Tool der EU. Bitte auch in den SPAM-Ordner schauen!

Förderrate

Die Höhe der Erasmus+ Förderung hängt von den Mitteln ab, die den Hochschulen von der Europäischen Union alljährlich zur Verfügung gestellt werden und kann dementsprechend variieren.

Kontaktperson

Daniela Broßius, htw saar
International Office
Telefon: +49 681-5867 605
E-Mail: daniela.brossius@htwsaar.de

Der Bereich zur Förderung von Praktika im Ausland heißt ERASMUS+ SMP (Student Mobility Practice).

Im Mai findet für die Studierenden des 2. Studienjahrs eine Informationsveranstaltung am Campus Rotenbühl statt,  bei der sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und dem Prozess erhalten. Hierfür werden sie per E-Mail eingeladen. Die genauen Details zu ERASMUS+ SMP stehen ebenfalls auf der Website des Praxisreferats zur Verfügung.

Für DFHI Studierende gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für die Studierenden der htw saar.

Wesentlich für den Erhalt der Förderung ist die Einhaltung der Richtlinien, deshalb beachten Sie bitte auch: Falls die Unterlagen NACH Beginn des Praktikums eingehen, kann eine Förderung nicht erfolgen.

Kontaktperson

Sarah Ganther
htw saar - Praxisreferentin für Auslandspraktika
Sarah.Ganther@htwsaar.de
Telefon: +49 681-5867 378

DFHI
dfhi@htwsaar.de
ISFATES
isfates-contact@univ-lorraine.fr
DFHI
+49 (0)681-5867-262
ISFATES
+33 (0)3 72 74 88 85
Université de Lorraine (ISFATES)
Campus Technopôle
htw saar (DFHI)
Campus Alt-Saarbrücken
htw saar
Campus Rotenbühl
University of Luxembourg
Campus Kirchberg
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