BEWERBER_INNEN MIT AUSLÄNDISCHER HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG
Information für Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung oder abgeschlossenem Studienkolleg (Feststellungsprüfung):
Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich zusätzlich, zur Vorprüfung Ihrer Zeugnisse, über uni assist bewerben.
Nach erfolgter Vorprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Bewertung Ihrer Zeugnisse mit umgerechneter Note (Vorprüfungsdokumentation – VPD). Diese Bescheinigung reichen Sie dann bei der Bewerbung für das DFHI über unser DFHI-Onlineportal mit ein.
Bitte beachten Sie dass die Vorprüfung bei uni assist 6 bis 8 Wochen beanspruchen kann – das Portal von uni assist ist immer geöffnet, eine Beantragung der Vorprüfungsdokumentaton jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie unsere Bewerbungsfristen – die VPD kann im Zweifel auch nachgereicht werden, muss aber VOR Studienbeginn vorliegen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind folgende zu erfüllen:
- Deutschprüfung für den Zugang an Hochschulen in Deutschland (DSH-2, TestDAF) bzw. Feststellungsprüfung, je nach Herkunftsland, ggf. auch Studienvergangenheit,
- Gute bis sehr gute Französischkenntnisse (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – GER) sowie Englischkenntnisse:
- für die Bachelor-Bewerbung Niveau A2 (technische Studiengänge) bzw. B1 (betriebswirtschaftliche Studiengänge),
- für die Masterbewerbung (Management Sciences Niveau B2) bzw. B1 (technische Studiengänge).
Die vorhandenen Sprachkenntnisse werden – sofern aus den Bewerbungsunterlagen nicht ersichtlich – anhand eines Französisch- bzw. – Englisch-Tests festgestellt. Dieser findet am 13.07.2024 online statt. Ersatzweise können die Französischkenntnisse mit einem DALF (Diplôme Approfondi de Langue Française, mehr dazu unter: Institut Français) nachgewiesen werden. Zu diesem internen Sprachtest werden wir Sie bei positiver Vorprüfung separat einladen – die Entscheidung über eine mögliche Zulassung wird erst nach dem Test getroffen.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Luxemburg nach Luxemburger Recht erworben haben, benötigen Sie keine VPD. Sie bewerben sich direkt über das Bewerbungsportal der htw saar.
Der Link zum Bewerbungsportal wird Mitte Dezember veröffentlicht.Finanzielle Förderung