DFHI-Studierende haben die Möglichkeit für ihren nächsten Studienabschnitt mit Start ab dem kommenden Wintersemester an der Université de Lorraine bzw. an der Université du Luxembourg eine ERASMUS+-Förderung zu erhalten.

Das International Office der htw saar erhält zum gegebenen Zeitpunkt vom DFHI Büro der htw saar die Liste der dafür in Frage kommenden DFHI-Studierenden.
Um diese finanzielle Erasmus+ Förderung auch tatsächlich erhalten zu können, findet ein Prozess mit festen Fristen statt, in der von Seiten der DFHI-Studierenden mehrere Schritte zu unterschiedlichen Zeitpunkten erforderlich sind.

Diese DFHI-Studierende werden in der Regel im Mai für Schritt 1 vom International Office der htw saar angeschrieben. Weitere Schritte folgen und die DFHI-Studierenden werden immer per E-Mail über die notwendigen Schritte informiert.

 

Vor dem Studienabschnitt sind folgende Punkte verpflichtende Bestandteile der ERASMUS+ Förderung:

ERASMUS+- Learning Agreement / ERASMUS+ Online Learning Agreement (das Studienprogramm/die Lernvereinbarung)

Die DFHI-Studierenden werden zum gegebenen Zeitpunkt per E-Mail zum Thema Learning Agreement bzw. Online Learning Agreement angeschrieben.
Dieses ERASMUS+ Learning Agreement bzw. Online Learning Agreement ist verpflichtender Bestandteil einer jeder ERASMUS+- Studierendenmobilität

ERASMUS+-Grant Agreement (die Förderzusage/der Vertrag)

Das ERASMUS+-Grant Agreement wird den DFHI-Studierenden zum gegebenen Zeitpunkt vom International Office der htw saar per E-Mail zum Unterschreiben und Zurücksenden geschickt.
Das ERASMUS+-Grant Agreement muss dem International Office der htw saar im Original handschriftlich unterschrieben vorliegen, bevor die ERASMUS+ + Förderung (1. Rate) angewiesen werden kann.
Dieses ERASMUS+-Grant Agreement ist verpflichtender Bestandteil einer jeder ERASMUS+- Studierendenmobilität.

Die 1. ERASMUS+ Förderrate kann erst angewiesen werden, wenn alle erforderlichen Schritte gemacht sind und alle Unterlagen vorliegen.

ERASMUS+ Online Linguistic Support-(Online Sprachtest)

Dieser ERASMUS + Online-Sprachtest wird in der Unterrichtssprache durchgeführt und ist zu Beginn der Mobilitätsphase verpflichtender Bestandteil einer jeder ERASMUS+- Studierendenmobilität.
Die DFHI-Studierenden werden zum gegebenen Zeitpunkt vom International Office der htw saar dazu detailliert angeschrieben.

 

Nach dem Studienabschnitt sind folgende Punkte verpflichtende Bestandteile der ERASMUS+ Förderung:

ERASMUS+-Certificate of Attendance (Aufenthaltsbestätigung)
Die DFHI-Studierenden werden bereits beim Erhalt des ERASMUS+ Grant Agreements vor dem Studienabschnitt vom International Office der htw saar dazu angeschrieben.

Das ERASMUS+-Certificate of Attendance müssen die DFHI-Studierenden am Ende der Mobilität von der Partnerhochschule ausfüllen / unterzeichnen lassen und spätestens zwei Wochen nach der Ende der Auslandsphase im MoveOn Portal der htw saar hochladen.
Dieses ERASMUS+- Certificate of Attendance ist verpflichtender Bestandteil einer jeder ERASMUS+- Studierendenmobilität.

ERASMUS+ Online Survey (Online-Umfrage)

Alle DFHI-Studierenden müssen kurz nach Ende der Mobilitätsphase diese EU-Survey-Onlineumfrage ausfüllen und übermitteln.
Die EU-Survey-Onlineumfrage ist verpflichtender Bestandteil einer jeder ERASMUS+- Studierendenmobilität.
Alle DFHI-Studierenden werden dazu per E-Mail automatisch direkt aus dem europäischen System der EU angeschrieben. (bitte auch im Spam-Ordner nachschauen!)
Es kann von DFHI-Studierenden, die die EU-Survey-Onlineumfrage nicht ausfüllen und übermitteln, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU verlangt werden.

Die 2. ERASMUS+ Förderrate kann erst angewiesen werden, wenn alle erforderlichen Schritte gemacht sind und alle Unterlagen vorliegen.

Wichtiger Hinweis:
Es kann von DFHI-Studierenden, die die genannten verpflichtenden Bestandteile der ERASMUS+ Förderung nicht einhalten, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU verlangt werden.

Kontaktperson

Dorothee Rennen
Instituts-Assistenz, Unternehmenskontakte
Telefon: +49 681-5867 262