Anerkennung Praktikum
Sicher sind viele von ihnen besonderen Herausforderungen bei der Fortsetzung des Praktikums ausgesetzt, bzw. mussten dieses inzwischen unterbrechen oder abbrechen. Im Folgenden möchten wir Sie über die beschlossenen Sonderregelungen zur Anerkennung der Praxisphasen im aktuellen Studienjahr 2019/20 informieren.
Diejenigen, die sich im Unternehmen befinden und das Praktikum fortsetzen können, werden ermutigt, ihr Praktikum bis zum Ende fortzusetzen, sofern die gesundheitlichen Bedingungen es erlauben und nur dann.
BACHELOR
Wenn das Praktikum unterbrochen wurde/werden sollte oder nicht wie geplant begonnen werden konnte:
- Es wird geraten, die Bachelor-Thesis vorzuziehen und zu sehen, ob das Praktikum später fortgesetzt werden kann.
- Wenn das Praktikum später nicht wieder aufgenommen werden kann (so dass es im aktuellen Studienjahr noch abgeschlossen werden kann, also spätestens Ende September 2020):
- Für begonnene Praktika: Wenn die Dauer des Praktikums im Unternehmen mindestens 6 Wochen betrug (auch wenn ein Teil davon Telearbeit war), kann das Praktikum in seiner Gesamtheit validiert werden.
- Für Praktika < 6 Wochen und noch nicht begonnene Praktika werden die deutschen und französischen Studienleiter nach Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss (da im Bachelor-Studium das Praktikum in einem Semester an der htw saar validiert wird) den betroffenen Studierenden ihres Studiengangs eine Alternative zur Anerkennung der ECTS des Praktikums vorschlagen
- Wenn der Studierende später ein neues Praktikumsangebot erhält und dieses annehmen möchte, dann kann er – solange sein ursprüngliches Praktikum nicht bereits anerkannt wurde – dieses als Pflichtpraktikum absolvieren.
- Wenn die modifizierte Dauer des Praktikums über September hinausgeht, ist eine Rückmeldung für das Wintersemester 2020/21 notwendig.
MASTER
Wenn das Praktikum unterbrochen wurde/werden sollte oder nicht wie geplant begonnen werden konnte:
- wird geraten, die Master-Thesis vorzuziehen und zu sehen, ob das Praktikum später fortgesetzt werden kann.
- Wenn das Praktikum später nicht wieder aufgenommen werden kann (so dass es im aktuellen Studienjahr noch abgeschlossen werden kann, also spätestens Ende September 2020):
- besteht die Möglichkeit, auf eine Zeit im Unternehmen zu verzichten und den Arbeitsaufwand für die Masterarbeit entsprechend anzupassen.
- Wenn der Student später ein studienzeitverlängerndes Praktikumsangebot erhält und dieses annehmen möchte, dann kann er – solange er sein Diplom nicht erhalten hat – dieses trotzdem als Pflichtpraktikum absolvieren (was folglich zu einer Rückmeldung für das Wintersemester 2020/21 führt).
Wir wünschen Ihnen alles Gute und tun unser Bestes, um die Studienbedingungen unter den gegebenen Umständen zu gut wie möglich zu gestalten.