Praktikum
In den höheren Semestern der Bachelor- und Master-Studiengänge sind Pflichtpraktika abzuleisten, in deren Rahmen gegebenenfalls auch die Abschlussarbeit verfasst wird.
Dies geschieht auf der Grundlage einer Genehmigungsvorlage zur Praktikumsvereinbarung (“Fiche de présentation de stage”). Diese ist zuerst dem Praxisunternehmen und danach vollständig ausgefüllt der betreffenden Studienleitung zur Unterschrift vorzulegen (im Bachelor die deutsche Studienleitung).
Nach Genehmigung durch den Studienleiter erstellen die Studierenden mit den Informationen aus der Genehmigungsvorlage den Praktikumsvertrag („convention de stage“) für das Praxisunternehmen über die Webseite der Université de Lorraine (ENT).
Im Studiengang Maschinenbau wird noch ein weiteres Formular benötigt, welches der internen Betreuung und Beurteilung des Praktikums dient.
Die einzelnen Formulare finden Sie in der Rubrik :
Formulare & Links